Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der Klagen werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulert. Bundesweit seien im vergangenen Jahr etwa 50 000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gericht gelandet. Häufig gehe es dabei um die Größe von Wohnungen und Autos, die Anerkennung von Lebenspartnerschaften oder Heizkosten.